Ehrenamt

Alle unse­re Ver­an­stal­tun­gen wer­den von ehren­amt­li­chen Betreuer*Innen (Teamer*Innen) orga­ni­siert, vor­be­rei­tet, durch­ge­führt und nach­be­rei­tet. Das bedeu­tet, dass wir kein Ent­gelt oder Auf­wands­ent­schä­di­gung für unse­re Tätig­keit bekom­men. Wir machen dies in unse­rer Frei­zeit, in den Feri­en oder neh­men uns Urlaub (in sel­te­nen Fäl­len auch Son­der­ur­laub). Dies hat zur Kon­se­quenz, dass sich unser Ange­bot immer danach rich­tet, wie vie­le ehren­amt­li­che Teamer*Innen Kapa­zi­tä­ten haben, Frei­zei­ten zu orga­ni­sie­ren. Auch die Anzahl der Plät­ze einer Ver­an­stal­tung rich­tet sich danach, wie groß ein Team ist und wie viel das Team in der Lage ist zu leis­ten.

Ausbildung

Unse­re ehren­amt­li­chen Teamer*Innen haben Schu­lun­gen und Fort­bil­dun­gen besucht, damit sie die Auf­sichts­pflicht gegen­über Kin­dern und Jugend­li­chen über­neh­men dür­fen. Dies schließt die Julei­ca-Schu­lung (www.juleica.de) ein, eine Schu­lung zur Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt, einen Ers­te-Hil­fe-Kurs und wei­te­re inhalt­li­che Schu­lun­gen. Außer­dem müs­sen alle Team­en­den ihr erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis alle 5 Jah­re dem bischöf­li­chen Nota­ri­at in Trier vor­le­gen, wel­cher die­ses auf Unver­ein­bar­keit mit Jugend­ar­beit prüft. Mehr Details zur Aus­bil­dung unse­re Teams fin­den Sie unter „Teamer*In wer­den”.

Altersgrenzen

Wir unter­tei­len bei der KSJ Trier unse­re Ver­an­stal­tun­gen in drei ver­schie­de­ne Alters­stu­fen:

UNSTUnter­stu­fe8 — 12 Jah­re
MISTMit­tel­stu­fe13 — 16 Jah­re
OBSTOber­stu­fe> 16 Jah­re

Die­se Ein­tei­lung hat sich über die Jah­re durch­aus bewährt, da wir unter­schied­li­che päd­ago­gi­sche Kon­zep­te für die jewei­li­gen Alters­stu­fen ver­wen­den. Des­we­gen befin­den sich auf den Ein­la­dun­gen auch jedes mal die Alters­gren­zen, für die die jewei­li­ge Ver­an­stal­tung aus­ge­legt ist. Aus­nah­men bei die­sen Alters­gren­zen haben sich in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der als Feh­ler erwie­sen. Das Pro­gramm wird ent­we­der als über­for­dernd ange­se­hen (zu jung), oder als total lang­wei­lig (zu alt). In bei­den Fäl­len erge­ben sich nega­ti­ve Effek­te für die betrof­fe­ne Per­son sel­ber, für den Rest der Grup­pe und das Team.

Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis, dass wir die Alters­gren­zen für unse­re Ver­an­stal­tun­gen ein­hal­ten.

Vollständigkeit der Teilnahme

Bei mehr­tä­gi­gen Ver­an­stal­tun­gen wie z.B. Zelt­la­ger oder Som­mer­fahr­ten, kommt es immer mal wie­der vor, dass wir gefragt wer­den, ob Kin­der nicht erst spä­ter dazu sto­ßen, oder frü­her abge­holt wer­den kön­nen. Es gibt eine Rei­he von Grün­den die dage­gen spre­chen und hier kurz zusam­men­ge­fasst sind:

  1. Es stört die rest­li­che Grup­pe, wenn sich die Grup­pen­an­zahl ändert, bzw. immer wie­der neue Gesich­ter dazu sto­ßen
  2. Unser Pro­gramm ist oft­mals auf eine bestimm­te Anzahl von Teil­neh­men­den zuge­schnit­ten. Ände­run­gen der Anzahl ver­langt oft­mals zusätz­li­che Arbeit für das Team
  3. Gera­de am Ende einer Ver­an­stal­tung wol­len wir einen gemein­sa­men Abschluss mit allen Teil­neh­men­den vor­neh­men (inklu­si­ve einer Abschluss­re­fle­xi­on)
  4. Letz­ten Endes neh­men Sie Ihrem Kind damit auch wich­ti­ge Erfah­run­gen sich in eine Grup­pe zu Inte­grie­ren und/oder einen schö­nen Abschluss für eine Ver­an­stal­tung zu fin­den
  5. Gera­de in der Unter­stu­fe haben wir sehr vol­le War­te­lis­ten. Die­se Kin­der wür­den sich freu­en, eine Ver­an­stal­tung kom­plett besu­chen zu kön­nen

Wir bit­ten Sie daher, Ihr Kind nicht bei einer mehr­tä­gi­gen Ver­an­stal­tung anzu­mel­den, wenn bereits vor Beginn klar ist, dass es nicht die gesam­te Zeit­span­ne teil­neh­men kann.

Handynutzung

Das The­ma Han­dy­nut­zung wird von uns in Abhän­gig­keit von der Alters­stu­fe unter­schied­lich ange­gan­gen. Bei älte­ren Teil­neh­men­den kann ein höhe­res Maß der Eigen­ver­ant­wor­tung für einen ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Umgang vor­aus­ge­setzt wer­den, sodass gemein­sa­me Regeln für die Nut­zung auf­ge­stellt wer­den kön­nen. Bei jün­ge­ren Teil­neh­men­den hin­ge­gen grei­fen wir im Vor­feld mit stär­ke­ren Vor­ga­ben (z.B. Han­dy­zei­ten oder Ver­bo­ten) durch.

Gera­de in der Unter­stu­fe haben wir über die letz­ten Jah­ren gemerkt, dass das Phä­no­men Heim­weh durch den direk­ten und jeder­zeit ver­füg­ba­ren Kon­takt der Kin­der zu ihren Eltern extrem ange­stie­gen ist. In vie­len Situa­tio­nen kann dies kaum noch vom Team auf­ge­fan­gen wer­den.

Bit­te beach­ten Sie: Wenn ein Team im Vor­feld für eine Ver­an­stal­tung ein Han­dy­ver­bot aus­spricht, ist die­ses auch ein­zu­hal­ten. Es gibt immer die Mög­lich­keit das Team in einem Not­fall zu errei­chen, genau wie das Team Sie in einem Not­fall kon­tak­tie­ren wird. Unter Not­fall ver­ste­hen wir, dass z.B. wich­ti­ge Medi­ka­men­te ver­ges­sen wur­den ein­zu­pa­cken, oder ein Arzt­be­such not­wen­dig ist.

Einhaltung von Regeln

Wäh­rend unse­ren Ver­an­stal­tun­gen gibt es bestimm­te Ver­hal­tens­re­geln, Gebo­te und Ver­bo­te. Die­se wer­den zu Beginn einer Ver­an­stal­tung mit allen Teil­neh­men­den dis­ku­tiert und erläu­tert. Sie die­nen dazu eine gewalt­freie, wert­schät­zen­de und auch siche­re Frei­zeit anbie­ten zu kön­nen.

Wir bit­ten Sie instän­dig (und gehen dann auch davon aus), dass Sie Ihr Kind dar­auf hin­ge­wie­sen haben, dass wäh­rend einer Ver­an­stal­tung das Team die Auf­sichts­pflicht inne hat. Um die­ser nach­kom­men zu kön­nen, müs­sen Regeln und Anwei­sun­gen des Teams ernst genom­men und befolgt wer­den. Dies dient sowohl dazu eine schö­ne Frei­zeit genie­ßen zu kön­nen als auch der Sicher­heit aller Teil­neh­men­den.

Als letz­tes Mit­tel behal­ten sich die Teams vor, Teil­neh­men­de von einer Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen, d.h. Heim zu schi­cken. Dies kann bei­spiels­wei­se erfol­gen bei phy­si­scher, psy­chi­scher und/oder sexua­li­sier­ter Gewalt, also wenn eine Gefahr für ande­re Teil­neh­men­de, das Team oder auch Drit­te besteht. Bit­te beach­ten Sie in die­sem Fall die fol­gen­den zwei Punk­te:

  1. Abho­lung auf eige­ne Kos­ten (auch bei Aus­lands­rei­sen)
  2. Die Teil­nah­me­ge­bühr wird nicht erstat­tet

Wertschätzende Pädagogik

Grund­pfei­ler der KSJ Trier ist eine wert­schät­zen­de Päd­ago­gik auf allen Ver­an­stal­tun­gen. Dies beinhal­tet z.B. regel­mä­ßi­ge Refle­xi­ons­run­den mit allen Teil­neh­men­den, die Mög­lich­keit sich auch anonym an das Team mit­tels Kum­mer­kas­ten zu wen­den (Hil­fe holen ist kein Pet­zen und kein Ver­rat) und vor allem in einer ent­spre­chen­den Schu­lung der Team­en­den. Dies äußert sich auch dar­in, dass es bei uns kei­ne ernied­ri­gen­den Ritua­le wie z.B. Klei­der­ket­ten oder Mut­pro­ben gibt. Mehr Details fin­den sie im Prä­ven­ti­ons­kon­zept der KSJ Trier unter dem Rei­ter „Teamer*In wer­den”.

Kosten

Alle Ver­an­stal­tun­gen der Jugend­ar­beit wer­den in der Regel (lei­der) auf Pump orga­ni­siert. Das bedeu­tet in unse­rem Fall, die KSJ legt erst ein­mal Geld aus ihrem Haus­halt für die Ver­an­stal­tung vor. Die Grö­ße unse­res Haus­halts (den wir vom Bis­tum zur Ver­fü­gung gestellt bekom­men) hängt im gro­ßen Maß von unse­rer Mit­glie­der­an­zahl ab. Je nach Ver­an­stal­tung, kön­nen durch­aus meh­re­re Tau­send Euro von uns vor­ge­streckt wer­den. Die Teil­nah­me­ge­büh­ren decken dabei nur einen Teil der Gesamt­kos­ten. Nach Abschluss einer Ver­an­stal­tung, wer­den dann För­der­an­trä­ge gestellt, wel­che (meis­tens) die Fehl­be­trä­ge aus­glei­chen kön­nen. För­der­gel­der gibt es u.a. von den Gemein­den, Land­krei­sen und Lan­des­ju­gend­rin­gen wo sich der Wohn­sitz der Teil­neh­men­den befin­det, sowie vom Bis­tum Trier. Dies ist auch der Grund, war­um die Teil­nah­me­ge­büh­ren vor(!) einer Ver­an­stal­tung zu ent­rich­ten sind.

Des­wei­te­ren ver­su­chen wir alle Ver­an­stal­tun­gen zum Selbst­kos­ten­preis anzu­bie­ten, d.h. die KSJ sel­ber macht mit die­sen kei­nen Gewinn. Uns ist es ein Anlie­gen, dass alle Kin­der und Jugend­li­che - unab­hän­gig vom finan­zi­el­len Ein­kom­men der Eltern - an unse­ren Ver­an­stal­tun­gen teil­neh­men kön­nen. Der Satz auf unse­ren Ein­la­dun­gen „Sprich uns an wenn du den Betrag nicht bezah­len kannst, wir fin­den eine Lösung” zeugt von die­ser Ein­stel­lung. Falls Sie Pro­ble­me haben die Teil­nah­me­ge­büh­ren für Ihr Kind / Ihre Kin­der zu zah­len, mel­den Sie sich bit­te früh­zei­tig bei uns.

Unsere Häuser

Bei Ver­an­stal­tun­gen wel­che in unse­rem Jugend­haus in Rascheid oder unse­rem Zelt­ge­län­de nahe Nat­ten­heim statt­fin­den, kön­nen Sie sich auf der Home­page unse­res Ver­eins einen Ein­druck über die­se ver­schaf­fen. Dort fin­den Sie auch die Adres­sen, bzw. eine Anfahrts­be­schrei­bung.

Unterstützung

Wie bereits oben beschrie­ben ist unse­re gesam­te Arbeit ehren­amt­lich. Dies beinhal­tet auch die Pfle­ge, Instand­set­zung unse­res Jugend­hau­ses und unse­res Zelt­ge­län­des in Nat­ten­heim. Falls Sie Inter­es­se haben uns zu unter­stüt­zen, kön­nen Sie sich ger­ne das Soli­da­ri­täts-Netz­werk unse­res Ver­eins anschau­en. Dort kön­nen Sie - ohne Mit­glied­schaft - die Arbeit des „KSJ im Bis­tum Trier e.V.” unter­stüt­zen:

www.ksj-trier-ev.de/soli-netzwerk